03 NovAnpassung der TCKR-Regeln für November 2020….

An alle Mitglieder, Eltern, Trainer und Sportfreunde.

Anpassung der TCKR-Regeln für November 2020….

Gemäß den neusten Kontaktbeschränkungen in Schleswig-Holstein, erlassen durch die Verordnung der Landesregierung und gültig ab 02.11.2020, hat der Präsident des Tennisverband SLH in einem Brief die Auswirkungen auf den Tennissport erläutert. Damit treten ab sofort die TCKR-eigenen Regeln vom 08.06.2020 bis auf Widerruf außer Kraft.

Zitat aus dem Brief des Präsidenten:

„…Das Präsidium des Tennisverbandes Schleswig-Holstein empfiehlt die politischen Entscheidungen

bezüglich des Sports und mit Bezug auf Tennis für den Monat November wie folgt umzusetzen:

• Es ist grundsätzlich erlaubt, bei Einhaltung der Vorgaben des Hygieneschutzes, mit

  Einschränkungen Tennis zu spielen.

• Einzel spielen ist erlaubt, auch mit zwei Personen aus verschiedenen Haushalten.

• Es darf draußen und in der Halle gespielt werden.

• Das Doppelspiel ist nicht erlaubt, es sei denn, dass alle 4 Spieler*innen lediglich einem Haushalt

  zugehörig sind.

• Die Durchführung von Trainings ist weiterhin möglich, allerdings nur als Einzeltraining. Für den

  Leistungs- und Spitzensport gelten besondere Regeln, die individuell mit den betroffenen

  Spielern*innen vereinbart werden und behördlich genehmigt werden müssen.

• Zuschauer*innen haben keinen Zutritt zu den Sportanlagen.

• Gemeinschaftseinrichtungen wie Sammelumkleiden, Duschräume etc. sind zu schließen.

• Die Benutzung von Toiletten inkl. der Durchführung der Händehygiene ist zu gewährleisten.

  Dabei sind enge Begegnungen zu vermeiden!

• Oberstes Gebot für den Gesundheitsschutz aller ist das strenge Einhalten der Hygieneregeln.

Alle Vereine haben entsprechende Konzepte vorzuweisen und auf dem Vereinsgelände zu

veröffentlichen. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind u.a.:

Wir empfehlen auf dem gesamten Vereinsgelände, draußen wie drinnen, die Einhaltung des

Mindestabstandes zu jeder Zeit, das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Nutzung von

Desinfektionsmitteln.

• Es sind die Kontaktdaten der spielenden Tennisspieler*innen, die die Sportanlage betreten, zu

erheben….“

Der Original-Wortlaut des Schreibens ist unten nachzulesen.

Weiterhin ist die Nutzung des Clubhauses durch den Verein bis auf weiteres nicht gestattet.

Der Ansprechpartner für Corona-Themen vom TCKR ist Burkhard Brodda, Handy: 01523 8054528.

Viele Grüße, seid aufmerksam und bleibt gesund.

Euer TCKR-Vorstand