31 MrzAngepassten TCKR-Regeln im Zusammenhang mit der Corona-Inzidententwicklung:
An alle Mitglieder, Eltern, Trainer und Sportfreunde
laut der Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg werden ab dem 01.04.2021 bis 11.04.2021 die Kontaktbeschränkungen verschärft. Der Grund dafür ist die Inzidenzentwicklung über 100 im Kreis Pinneberg
und folglich reagiert die Landesregierung mit der Notbremse. Für den Tennissport bedeutet das, dass nur noch Einzelspiele für Erwachsene drinnen und draußen zugelassen sind. Doppelsspiele sind nicht zulässig.
Der Gruppensport für max. 5 Kinder bis zu 14 Jahren plus 1 Trainer ist erlaubt.
Im Folgenden findet ihr die angepassten TCKR-Regeln im Zusammenhang mit der Corona-Inzidententwicklung:
1. Erlaubt sind Tennis-Einzel (1:1) jeweils auf einem Tennisplatz draußen und auch auf je einem Tennisplatz in Tennishallen
unter Beachtung der entsprechenden, sich fortlaufend ändernden Verhaltensregeln der jeweils zuständigen Behörden
2. Erlaubt ist auch der Gruppensport für Kinder bis zu 14 Jahren, d. h. max. 5 Kinder plus Trainer (5+1) draußen unter Einhaltung des Mindestabstands
ohne Körperkontakt der Spielerinnen und Spieler zueinander und mit ausreichend Abstand zu anderen Spielfeldern
3. Die Organisation der Tennisspiele erfolgt in Eigenverantwortung der beteiligten Sportler|innen.
4. Die Angehörigen von Risikogruppen sind besonders durch individuelle Maßnahmen (Abstand, Zusammensetzung der Spiele/Training) eigenverantwortlich zu schützen.
5. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportler|innenn untereinander und zu den Trainer|innen ist zu wahren.
6. Die Risiken in allen Bereichen sind durch umsichtiges und kluges Verhalten zu minimieren.
7. Insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten. Dafür stehen Desinfektionsmittel und Einweg-Papierhandtücher bereit.
8. Die Nutzung vom Clubraum, Küche, Umkleideräume mit Ausnahme der Toiletten und das Duschen sind derzeit nicht gestattet.
9. Das bereitgestellte Desinfektionsmittel und die Einweg-Papierhandtücher sind für die Reinigung der benutzten Flächen zu verwenden.
10. Der Zutritt auf die 4 TCKR-Plätze (4×2 erwachsene Sportler|innen) ist auf maximal 8 erwachsene Personen begrenzt.
11. Der Zutritt zu den Sportanlagen hat unter Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen.
12. Jeder Sportler|innen meldet sich mit seinem Transponder beim Betreten der Plätze und/oder der Vereinsräume einmalig pro Besuch (auch mehrmalig am Tag möglich) zur Nachweisführung an.
13. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
14. Fahrgemeinschaften mit Personen aus unterschiedlichen Haushalten werden vorübergehend ausgesetzt.
15. Vereinsveranstaltungen und Feste auf dem Vereinsgelände sind nach wie vor zu unterlassen.
Der Ansprechpartner für Corona-Themen vom TCKR ist Burkhard Brodda, Handy: 01523 8054528.
Passt auf euch auf und bleibt gesund
Euer Vorstand TCKR