Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beim TCKR basiert auf dem Prinzip der Eigenverantwortung.
Wir haben die Verpflichtung zum klassischen Arbeitsdienst abgeschafft und durch die Möglichkeit ersetzt, sich auf freiwilliger Basis für den Verein zu engagieren. Jede*r kann zum Beispiel durch Mithilfe beim Platzaufbau, der Reinigung des Clubhauses oder anderen Tätigkeiten seinen Jahresbeitrag bis auf den festgelegten Sockelbeitrag reduzieren.
Konkret bedeutet das, dass Mitglieder ihren Jahresbeitrag um 10,00 € für jede geleistete Arbeitsstunde im Beitragsjahr senken können. Werden mehr Stunden erbracht, als im aktuellen Jahr angerechnet werden können, wird dieses Guthaben im Folgejahr berücksichtigt.
Beispiel zur Beitragsordnung:
Michael ist beruflich stark eingespannt und konnte daher keine Vereinsarbeit leisten. Im Folgejahr wird ihm deshalb der volle Jahresbeitrag von 270 € abgebucht.
Meike hingegen hat beim Platzaufbau mitgeholfen und ein Fest organisiert. Dabei hat sie insgesamt 10 Stunden gearbeitet. Ihr Beitrag wird im Folgejahr daher von 270 € auf den Sockelbeitrag von 200 € reduziert, und ihrem Punktekonto werden 30 € für das nächste Jahr gutgeschrieben.
Bei Kindern unter 16 Jahren können die Eltern durch ihre Mithilfe den Beitrag des Kindes reduzieren.
Mehr Infos zu Beitragsordnung findet ihr im Folgenden. Bei weiteren Fragen könnt ihr euch gerne an unseren Vorstand unter vorstand@tckr.de wenden.
Unsere
Beitragsordnung
*) Der Mitgliedsbeitrag halbiert sich bei Eintritt nach dem 30.6 für das Eintrittsjahr.
Familienbeitrag: Bei zwei Vollzahlern im Verein reduziert sich der Beitrag für das erste Kind auf 50 %, alle weiteren Kinder der Familie spielen beitragsfrei.
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Die Beitragsordnung steht unter dem Motto Freiheit und Verantwortung. Sie ist ein neues Konzept und fördert die Motivation, sich verantwortlich für den Verein einzusetzen. Im Mittelpunkt steht die Freiheit, seinen Beitrag individuell zu gestalten und Verantwortung für das Vereinsleben zu übernehmen. Jedes Mitglied hat zunächst den „Vollbeitrag“ zu zahlen und kann diesen durch Einsatz für den Verein in Form von Bonuspunkten auf einen „Sockelbeitrag“ reduzieren. Der Vorstand zeichnet verantwortlich für die Aufstellung und Auflistung der „bonusfähigen“ Tätigkeiten und legt fest, in welchem Umfang die Übernahme von Verantwortlichkeiten für den Verein „belohnt“ wird. Die Mitbestimmung und Mitgestaltung durch die Vereinsmitglieder ist ausdrücklich gewünscht.
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Für jedes Vereinsmitglied wird ein Punktekonto geführt, das am 31.12. eines Jahres verbindlich abgerechnet wird. Die erworbenen Bonuspunkte führen erst zu einer Minderung des Vollbeitrags im Folgejahr. Der so ermittelte Beitrag wird zu gleichen Teilen am 01.02. und 01.08. des Folgejahres fällig. Ggf. überzählige Bonuspunkte werden automatisch in das Folgejahr übertragen. Bei Beendigung der Vereinsmitgliedschaft verfallen die erworbenen Bonuspunkte. Unterhalb von Familien-, Ehepaar- oder Lebenspartner-Mitgliedschaften können Bonuspunkte übertragen werden. Eine Unterschreitung des jährlichen Sockelbeitrages ist nicht möglich.
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Die Jahresbeiträge sind mit einem Vollbetrag und einem Sockelbetrag definiert. Ordentliche Mitglieder (Erwachsene) zahlen einen Vollbetrag von 270 € und können diesen durch erarbeitete Bonuspunkte auf einen Sockelbeitrag von 200 € reduzieren. Ehepaare oder Lebenspartnerschaften zahlen gemeinsam einen Vollbeitrag von 500 €, den sie durch geleistete Tätigkeiten auf 360 € senken können.
Für Jugendliche unter 16 Jahren gilt ein Vollbeitrag von 100 €, für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ein Vollbeitrag von 150 €. Diese Beiträge können auf einen Sockelbeitrag von 70 € reduziert werden. Für Azubis und Studierende beträgt der Vollbeitrag 200 €, der auf 150 € reduziert werden kann.
Passive Mitgliedschaften kosten 80 € und können durch Bonuspunkte auf 30 € reduziert werden. Darüber hinaus bieten wir eine Schnupper-Mitgliedschaft vom 01.09. bis 31.12. für einen attraktiven Preis von 45 € an.
Für erwachsene und jugendliche Mitglieder wird bei Eintritt nach dem 30.06. der Mitgliedsbeitrag für das Eintrittsjahr halbiert. Außerdem gibt es einen speziellen Familienbeitrag: Bei zwei Vollzahlern im Verein reduziert sich der Beitrag für das erste Kind auf 50 %, alle weiteren Kinder der Familie spielen beitragsfrei.
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Die Beiträge nach Ziffer 1. werden grundsätzlich durch Einzugsermächtigung vom Verein zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgerufen.
Im Falle der Rückbelastung sind die Bankgebühren vom Vereinsmitglied zu tragen.
Nach einer Rückbelastung ist die Einzugsermächtigung neu zu erteilen. Eine mündliche bzw. fernmündliche Zusage ist ausreichend.
Auf schriftlichen Antrag ist eine andere Zahlungsweise vereinbar. Aufgrund des damit verbundenen höheren Verwaltungsaufwandes ist zusätzlich eine Gebühr von € 5,00 pro Buchung vom Mitglied zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug wird der Verein einen Säumniszuschlag von 2% pro angefangenem Kalendermonat auf den geschuldeten Beitrag erheben.
Bei einem Zahlungsverzug von 3 Monaten behält sich der Vorstand vor, die Vereinsmitgliedschaft zum Ende des Kalenderjahres ohne weitere schriftliche Mitteilung zu beenden. Die ausgehändigten Schlüssel sowie der leihweise zur Verfügung gestellte Transponder sind zurückzugeben.

Jetzt Mitglied werden
Bitte den Mitgliedsantrag ausfüllen, unterschreiben und an den Vorstand schicken. Dies kann postalisch oder per E-Mail erfolgen an vorstand@tckr.de.